In vielen Münchner Mehrfamilienhäusern sorgt die Frage nach der Treppenhausreinigung regelmäßig für Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern. Wer muss putzen, wie oft ist ausreichend, und ab wann lohnt sich ein professioneller Dienstleister? Dieser Ratgeber klärt die rechtliche Grundlage nach § 535 BGB und der Betriebskostenverordnung, zeigt sinnvolle Reinigungsintervalle und nennt realistische Preise für professionelle Treppenhausreinigung in München.
Das Wichtigste in Kürze
- Laut § 535 BGB ist grundsätzlich der Vermieter für die Treppenhausreinigung zuständig
- Über § 2 Nr. 9 BetrKV lassen sich die Kosten nur bei vertraglicher Regelung umlegen
- Professionelle Treppenhausreinigung kostet in München meist 80 bis 200 Euro pro Termin
- Übliche Intervalle liegen zwischen wöchentlich und alle zwei Wochen
Inhalt dieses Ratgebers:
- Wer trägt die Pflicht: Vermieter oder Mieter?
- Rechtsgrundlage: § 535 BGB und die Betriebskostenverordnung
- Wirksame Umlage: Was im Mietvertrag stehen muss
- Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?
- Putzplan unter Mietern: Vor- und Nachteile
- Warum Hausverwaltungen externe Dienstleister beauftragen
- Leistungsumfang einer professionellen Treppenhausreinigung
- Was kostet Treppenhausreinigung in München?
- Diese Kriterien zeigen einen seriösen Anbieter
- Häufige Fragen (FAQ)
Wer trägt die Pflicht: Vermieter oder Mieter?
Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Treppenhausreinigung beim Vermieter, denn § 535 BGB verpflichtet ihn, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten. Ein sauberes Treppenhaus gehört zu dieser Instandhaltungspflicht. Vermieter dürfen die Aufgabe aber vertraglich auf die Mieter übertragen, etwa als Putzplan oder als Kostenumlage für einen externen Dienstleister.
Bei Eigentumswohnungen übernimmt meist die Wohnungseigentümergemeinschaft die Organisation über den Verwalter. Einzelne Eigentümer haben dann keinen direkten Einfluss auf die Wahl des Anbieters, können aber über die Eigentümerversammlung mitentscheiden.
Fehlt eine klare Regelung im Mietvertrag, bleibt die Pflicht beim Vermieter. Eine nachträgliche, einseitige Änderung ohne Zustimmung des Mieters ist rechtlich nicht wirksam.
Rechtsgrundlage: § 535 BGB und die Betriebskostenverordnung
§ 535 BGB verpflichtet Vermieter zur Instandhaltung der Mietsache, wozu auch ein sauberes Treppenhaus zählt. § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung erlaubt zusätzlich, laufende Reinigungskosten für Eingänge, Flure, Treppen und Aufzüge als Betriebskosten auf Mieter umzulegen, sofern der Mietvertrag dies ausdrücklich vorsieht.
Nur laufende, wiederkehrende Reinigungskosten sind umlagefähig. Einmalige Sonderreinigungen, etwa nach Bauarbeiten im Haus oder nach Vandalismus, muss der Vermieter allein tragen. Solche Kosten dürfen nicht über die Nebenkostenabrechnung verteilt werden.
Eine Umlage ist zudem nur wirksam, wenn sie von Beginn an im Mietvertrag steht. Wer nachträglich eine neue Kostenposition in einen laufenden Mietvertrag einführen will, braucht dafür die Zustimmung der Mieter.
Wirksame Umlage: Was im Mietvertrag stehen muss
Eine wirksame Umlage der Treppenhausreinigung setzt eine eindeutige Regelung im Mietvertrag voraus, nicht nur einen Verweis auf die Hausordnung. Die Hausordnung allein reicht rechtlich nicht aus, um Mieter zur Reinigung zu verpflichten, da sie lediglich Nutzungsregeln festlegt und keine echten Vertragspflichten begründet.
- Konkrete Nennung der Reinigungspflicht im Mietvertrag, nicht nur in der Hausordnung
- Klare Angabe, ob Eigenleistung im Wechsel oder externe Beauftragung gilt
- Regelung zur Kostenumlage bei externer Reinigung nach § 2 Nr. 9 BetrKV
- Reinigungsintervall und Zuständigkeitsbereich, etwa nur Treppenhaus oder auch Kellergänge
Fehlt eine dieser Angaben, kommt es im Streitfall häufiger zu Auseinandersetzungen, die vor Gericht landen. Eine schriftliche, vollständige Regelung erspart Vermietern und Mietern langwierige Diskussionen.
Wie oft muss das Treppenhaus gereinigt werden?
Gesetzlich ist keine feste Reinigungsfrequenz vorgeschrieben, üblich sind aber wöchentliche bis vierzehntägige Termine in Mehrfamilienhäusern. Kleinere Häuser mit wenigen Parteien kommen oft mit einem zweiwöchentlichen Rhythmus aus, größere Wohnanlagen mit hoher Fluktuation benötigen eine wöchentliche Reinigung.
| Gebäudetyp | Empfohlenes Intervall |
|---|---|
| Kleines Mehrfamilienhaus, bis 6 Parteien | Alle 2 Wochen |
| Mittleres Mehrfamilienhaus, 7 bis 15 Parteien | Wöchentlich |
| Große Wohnanlage mit Aufzug | 2 Mal pro Woche |
| Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss | Eingangsbereich täglich |
| Tiefgarage, Kellerflure | Monatlich |
Die tatsächliche Frequenz hängt stark vom Publikumsverkehr ab. Häuser mit Kinderwagen, Fahrrädern oder Haustieren im Treppenhaus verschmutzen spürbar schneller als reine Wohnanlagen ohne Zusatzverkehr.
Putzplan unter Mietern: Vor- und Nachteile der Eigenreinigung
Ein wöchentlicher Putzplan unter den Mietparteien spart zwar direkte Kosten, führt in der Praxis aber häufig zu Konflikten, sobald einzelne Mieter ihre Woche verpassen. Gerade in Häusern mit hoher Mieterfluktuation bricht ein informeller Plan schnell zusammen.
Berufstätige mit unregelmäßigen Arbeitszeiten oder ältere Mieter mit körperlichen Einschränkungen tun sich mit einem festen Plan oft schwer. Wird eine Reinigungswoche übersprungen, sammelt sich der Aufwand für die nächste Person, was regelmäßig zu Unmut führt.
Manche Hausgemeinschaften lösen das über eine Umlage bei Nichtdurchführung, was den Verwaltungsaufwand aber deutlich erhöht. In der Praxis wechseln viele Eigentümergemeinschaften nach wiederkehrenden Konflikten zu einem festen externen Anbieter.
Warum Hausverwaltungen externe Dienstleister beauftragen
Hausverwaltungen setzen zunehmend auf externe Reinigungsfirmen, weil ein professioneller Anbieter Verantwortung, Dokumentation und Versicherungsschutz übernimmt, den ein informeller Putzplan nicht bieten kann. Zudem sinkt der Koordinationsaufwand erheblich, sobald ein fester Vertrag mit klaren Leistungen besteht.
Ein dokumentierter Reinigungsnachweis erleichtert außerdem die jährliche Betriebskostenabrechnung. Mieter, die ihre Nebenkosten prüfen, erhalten damit eine nachvollziehbare Grundlage für die abgerechneten Positionen. Ähnlich wie bei den Preismodellen der Büroreinigung lässt sich auch die Treppenhausreinigung oft mit anderen Leistungen im Gebäude bündeln.
Bei Konflikten zwischen Mietparteien über die Einhaltung des Putzplans entfällt zudem eine häufige Streitursache komplett. Die Verwaltung muss nicht mehr vermitteln, wer wann welche Etage gereinigt hat.
Leistungsumfang einer professionellen Treppenhausreinigung
Eine professionelle Treppenhausreinigung umfasst in der Regel Treppenstufen, Handläufe, Fensterbänke, Lichtschalter, Briefkastenanlagen und den Eingangsbereich. Viele Anbieter reinigen zusätzlich Kellergänge, Aufzugskabinen und Tiefgaragenzufahrten im gleichen Termin mit.
- Treppenstufen und Podeste kehren und feucht wischen
- Handläufe und Geländer feucht abwischen
- Fensterbänke und Fensterrahmen, ergänzend zur regulären Fensterreinigung der Gemeinschaftsflächen
- Briefkastenanlage und Klingeltableau
- Eingangstür innen und außen inklusive Glasflächen
- Aufzugskabine, falls vorhanden
Je nach Vertrag gehört auch die Reinigung von Kellerfluren und Gemeinschaftswaschküchen dazu. Diese Bereiche werden oft seltener gereinigt als das eigentliche Treppenhaus, etwa monatlich statt wöchentlich.
Was kostet Treppenhausreinigung in München?
Professionelle Treppenhausreinigung kostet in München je nach Gebäudegröße meist zwischen 80 und 200 Euro pro Reinigungstermin. Kleinere Objekte mit bis zu vier Etagen liegen am unteren Ende dieser Spanne, größere Wohnanlagen mit Aufzug und mehreren Eingängen darüber.
| Objekt | Preis pro Termin |
|---|---|
| Kleines Haus, bis 4 Etagen | ca. 45 bis 80 Euro |
| Mittleres Haus, 5 bis 8 Etagen | ca. 80 bis 150 Euro |
| Große Wohnanlage mit Aufzug | ca. 150 bis 200 Euro |
| Zusatzleistung Tiefgarage/Keller | Nach Aufwand, meist Pauschale |
Ausschlaggebend für den Preis sind neben der Etagenzahl auch Bodenbelag, Reinigungsintervall und ob ein Aufzug vorhanden ist. Natursteintreppen benötigen spezielle, pH-neutrale Reinigungsmittel und damit mehr Zeit als robuste Fliesen oder Terrazzo, ähnlich wie bei der Entfernung von Kalkflecken auf empfindlichen Oberflächen.
Jede zusätzliche Etage erhöht den Zeitaufwand um etwa 15 bis 20 Minuten. Bei wöchentlicher statt zweiwöchentlicher Reinigung sinkt der Preis pro Termin meist, weil sich weniger angesammelter Schmutz bildet und sich Fixkosten auf mehr Termine verteilen. Umweltschonende Reinigungsmittel, wie sie unser Ratgeber zur nachhaltigen Reinigung beschreibt, lassen sich ohne Aufpreis in den meisten Verträgen ergänzen.
Diese Kriterien zeigen einen seriösen Anbieter
Ein seriöser Anbieter besichtigt das Gebäude vor der Angebotserstellung und kalkuliert nicht pauschal am Telefon. Zusätzlich sollte er versichert sein, festangestelltes Personal einsetzen und einen dokumentierten Reinigungsnachweis für die Hausverwaltung bereitstellen.
- 1
Besichtigung vor Festpreis
Treppenhaus, Bodenbelag und Zugänglichkeit werden persönlich geprüft, bevor ein Preis genannt wird.
- 2
Versicherter Betrieb
Bei Schäden an Handläufen, Böden oder Briefkästen haftet die Betriebshaftpflicht des Anbieters.
- 3
Fester Ansprechpartner
Ein konstantes Team kennt das Gebäude und meldet Auffälligkeiten wie beschädigte Handläufe direkt der Verwaltung.
- 4
Dokumentierter Nachweis
Ein Reinigungsprotokoll erleichtert die Betriebskostenabrechnung und dient als Nachweis gegenüber Mietern.
Welche weiteren Merkmale einen professionellen Anbieter generell auszeichnen, beschreibt unser Ratgeber zum Thema professionelle Reinigungskraft erkennen. Für Wohnanlagen mit mehreren Nutzungsarten, etwa Wohnen und Gewerbe im selben Gebäude, lohnt sich zusätzlich ein Blick in unseren Ratgeber zur Gebäudereinigung in München.
Ob Eigenreinigung im Wechsel oder professioneller Dienstleister: Wichtig ist eine klare, schriftliche Regelung, die Streit von vornherein vermeidet. Ein dokumentierter Vertrag mit festem Ansprechpartner erspart Hausverwaltungen und Mietern langfristig deutlich mehr Aufwand als jede informelle Lösung.
Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung München
Muss ich als Mieter das Treppenhaus putzen?▾
Nur wenn Ihr Mietvertrag dies ausdrücklich regelt, entweder als Eigenleistung im Putzplan oder als Kostenumlage für einen externen Dienstleister. Ohne eine solche Klausel bleibt die Reinigungspflicht laut § 535 BGB beim Vermieter.
Was passiert, wenn ein Mieter die Treppenhausreinigung verweigert?▾
Besteht eine vertragliche Pflicht und wird sie wiederholt nicht erfüllt, kann der Vermieter zunächst abmahnen. In der Praxis beauftragen viele Vermieter stattdessen einen externen Anbieter und legen die Kosten anteilig über die Nebenkosten um.
Darf der Vermieter die Reinigungskosten einfach umlegen?▾
Nur wenn der Mietvertrag die Umlage als Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV vorsieht. Eine nachträgliche, einseitige Änderung ohne Zustimmung der Mieter ist rechtlich nicht wirksam.
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?▾
Kleinere Häuser mit bis zu sechs Parteien kommen meist mit einer Reinigung alle zwei Wochen aus. Größere Wohnanlagen mit hoher Fluktuation oder Publikumsverkehr benötigen wöchentliche bis zweiwöchentliche Termine.
Was kostet professionelle Treppenhausreinigung in München?▾
Je nach Gebäudegröße liegen die Kosten meist zwischen 80 und 200 Euro pro Reinigungstermin. Kleinere Objekte mit wenigen Etagen liegen am unteren Ende, große Wohnanlagen mit Aufzug am oberen Ende dieser Spanne.
Gehört die Reinigung der Kellerräume zur Treppenhausreinigung dazu?▾
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Anbieter reinigen Kellerflure und Waschküchen seltener als das eigentliche Treppenhaus, oft monatlich statt wöchentlich, und weisen dies als separate Position aus.
Wer zahlt für Sonderreinigung nach Bauarbeiten oder Vandalismus?▾
Einmalige Sonderreinigungen trägt immer der Vermieter allein. Solche Kosten sind laut Betriebskostenverordnung nicht umlagefähig, da nur laufende, wiederkehrende Reinigung als Betriebskosten gilt.
Bietet die Hiob GmbH auch Treppenhausreinigung für WEGs an?▾
Ja, die Hiob GmbH übernimmt die regelmäßige Pflege von Treppenhäusern, Eingangsbereichen und Gemeinschaftsflächen für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in München, inklusive dokumentiertem Reinigungsnachweis für die Betriebskostenabrechnung.
Treppenhausreinigung München – jetzt Angebot holen
Regelmäßige Pflege für Treppenhaus, Eingangsbereich und Gemeinschaftsflächen. Kostenlose Besichtigung und transparenter Festpreis.
