Wer eine verstorbene Person in der eigenen Wohnung findet, steht meist zum ersten Mal vor dieser Situation und weiß nicht, was zuerst zu tun ist. Es gibt aber eine feste Reihenfolge an Schritten, die Behörden und Bestatter in Bayern vorgeben. Wer sie kennt, trifft in den ersten Stunden weniger Fehler und schützt sich rechtlich ab.
Dieser Ratgeber begleitet Sie durch die ersten Stunden und Tage: von der Benachrichtigung der richtigen Stellen bis zur ärztlichen Leichenschau. Auch die gesetzlichen Fristen für die Bestattung, der Mietvertrag und die Frage, wann eine professionelle Tatortreinigung notwendig wird, finden hier eine Antwort.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei unklarer Todesursache verständigt der untersuchende Arzt nach § 4 BestV sofort die Polizei
- Eine Bestattung ist in Bayern frühestens nach 48 Stunden und spätestens nach 8 Werktagen vorgeschrieben
- Nach § 564 BGB geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über
- Erben und Vermieter dürfen innerhalb eines Monats nach Kenntnis außerordentlich kündigen
- Eine Tatortreinigung wird erst nötig, wenn Körperflüssigkeiten in Materialien eingedrungen sind
Inhalt dieses Ratgebers:
- Was ist unmittelbar nach der Entdeckung zu tun?
- Wen müssen Sie zuerst benachrichtigen?
- Natürlicher oder nicht natürlicher Tod: ein wichtiger Unterschied
- Wie läuft die ärztliche Leichenschau ab?
- Welche Fristen gelten für die Bestattung in Bayern?
- Mietvertrag und Wohnung nach dem Todesfall
- Wie lange haben Erben Zeit für die Entscheidung?
- Wann ist die Wohnung freigegeben, wann braucht es Tatortreinigung?
- Praktische Aufgaben in den ersten Tagen
- Wer unterstützt Angehörige in dieser Situation?
- Häufige Fragen (FAQ)
Was ist unmittelbar nach der Entdeckung zu tun?
Rufen Sie zuerst den Notruf 112, falls eine Rettung noch denkbar erscheint, sonst die Polizei unter 110. Verändern Sie nichts im Raum, reinigen Sie nichts und verlassen Sie den Raum, bis Rettungsdienst oder Polizei eintreffen.
- Notruf 112 wählen, wenn noch Lebenszeichen möglich erscheinen
- Polizei unter 110 informieren, wenn der Tod bereits sicher wirkt
- Türen, Fenster und Gegenstände so lassen, wie sie sind
- Haustiere aus dem Raum nehmen, den übrigen Zustand aber unverändert lassen
- Post und Pakete vorerst liegen lassen, statt sie wegzuräumen
- Nachbarn erst informieren, wenn Rettungsdienst oder Polizei bereits da sind
Auch wenn der Anblick belastend ist: Jede Veränderung am Fundort kann die spätere Klärung der Todesursache erschweren. Das gilt besonders dann, wenn ein nicht natürlicher Tod nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann.
Holen Sie sich, wenn möglich, jemanden an die Seite, bevor die ersten Telefonate beginnen. Ein Schockzustand ist in dieser Situation normal und kein Zeichen von Schwäche, und eine zweite Person hilft dabei, die nächsten Schritte nicht allein durchzugehen.
Legen Sie, sobald es möglich ist, Personalausweis und Krankenversicherungskarte der verstorbenen Person bereit. Rettungsdienst, Polizei oder der hinzugezogene Arzt fragen danach meist als Erstes, um die Identität zweifelsfrei festzustellen.
Wen müssen Sie zuerst benachrichtigen?
Nach dem Notruf folgt meist der Hausarzt, sofern eine Vorerkrankung bekannt ist, oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Ohne bekannten Hausarzt übernimmt der Rettungsdienst vor Ort die erste Einschätzung und zieht bei Bedarf einen Arzt für die Leichenschau hinzu.
Erst nach der Leichenschau und, bei Mietwohnungen, nach Information des Vermieters oder der Hausverwaltung folgt die Wahl eines Bestatters. Angehörige, Arbeitgeber und Versicherungen lassen sich in Ruhe erst in den folgenden Tagen informieren, dafür bleibt Zeit.
Lebte die verstorbene Person allein zur Miete, reicht meist ein Anruf bei der Hausverwaltung, die den Eigentümer intern informiert. Bei einer Eigentumswohnung übernimmt diese Rolle oft direkt ein Angehöriger oder der spätere Nachlasspfleger.
Den Arbeitgeber zu informieren, hat dagegen keine Eile. Ein kurzer Anruf oder eine Nachricht am nächsten Werktag reicht aus, die konkrete Trauerbeurlaubung lässt sich danach in Ruhe klären.
Natürlicher oder nicht natürlicher Tod: ein wichtiger Unterschied
Erscheint die Todesursache unklar oder nicht natürlich, muss der untersuchende Arzt sofort die Polizei verständigen. Das schreibt § 4 der Bayerischen Bestattungsverordnung (BestV) vor. Bei einem klar natürlichen Tod mit bekannter Vorerkrankung reicht dagegen oft die reguläre Leichenschau durch den Hausarzt aus.
Besteht Unklarheit, darf an der Leiche nur verändert werden, was aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zwingend nötig ist. Der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung wird den Hinterbliebenen erst ausgehändigt, wenn die Staatsanwaltschaft die Bestattung schriftlich genehmigt hat.
Wie lange diese Prüfung dauert, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich vorab nicht seriös schätzen. Bei einem eindeutig natürlichen Befund ist sie oft nach wenigen Stunden abgeschlossen, bei einer angeordneten Obduktion kann es mehrere Tage dauern.
Wie läuft die ärztliche Leichenschau ab?
Die Leichenschau stellt fest, dass der Tod eingetreten ist, grenzt den ungefähren Todeszeitpunkt ein und prüft, ob die Todesart natürlich war. Sie erfolgt am vollständig entkleideten Körper unter Ansicht aller Körperöffnungen.
Am Ende steht die Todesbescheinigung, die später für die Sterbeurkunde beim Standesamt und für die Bestattung gebraucht wird. In Bayern ist vor einer Feuerbestattung, anders als in manchen anderen Bundesländern, keine zweite Leichenschau vorgeschrieben.
Durchführen darf die Leichenschau grundsätzlich jeder niedergelassene oder im Bereitschaftsdienst tätige Arzt. Die Kosten dafür tragen in der Regel die Erben, sie zählen zu den üblichen Bestattungskosten und werden meist über den Bestatter abgerechnet.
Welche Fristen gelten für die Bestattung in Bayern?
Eine Bestattung ist in Bayern frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig und muss spätestens acht Werktage nach Feststellung des Todes erfolgt sein. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen bei dieser Achttagesfrist nicht mit.
| Ereignis | Frist |
|---|---|
| Frühestmögliche Bestattung | 48 Stunden nach Todeseintritt |
| Späteste Bestattung oder Einäscherung | 8 Werktage nach Feststellung des Todes |
| Urnenbeisetzung | spätestens 3 Monate nach der Einäscherung |
| Sonderkündigungsrecht Mietvertrag | 1 Monat nach Kenntnis vom Tod |
Quelle: §§ 18, 19 BestV (Bayern) und § 564 BGB.
Ein beauftragter Bestatter kennt diese Fristen im Detail und meldet den Termin beim zuständigen Standesamt und Friedhof an. Angehörige müssen die Frist selbst nicht nachrechnen, sie sollten den Bestatter aber zeitnah einschalten.
In begründeten Ausnahmefällen, etwa bei einer Überführung ins Ausland oder einer laufenden Obduktion, kann das zuständige Gesundheitsamt die Achttagesfrist verlängern. Das muss gesondert beantragt werden und ist kein automatischer Aufschub.
Mietvertrag und Wohnung nach dem Todesfall
Stirbt ein Mieter, geht das Mietverhältnis laut § 564 BGB automatisch auf die Erben über, sofern keine im Haushalt lebende Person nach § 563 BGB eintritt. Sowohl Erben als auch Vermieter dürfen dann innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich kündigen, mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten zum Monatsende.
In der Übergangszeit bleibt die Wohnung meist leer stehen, bevor Erbenfrage und Kündigung geklärt sind. Ob eine bestehende Hausratversicherung diesen Leerstand mitabdeckt, hängt von den Vertragsbedingungen ab, eine kurze Rückfrage beim Versicherer schafft Klarheit.
Spätestens zum Auszug der Erben verlangt der Vermieter in der Regel eine besenreine Übergabe. Was dabei laut Mietrecht tatsächlich verlangt werden darf, erklärt unser Ratgeber Endreinigung Wohnung München.
Bis zur wirksamen Kündigung läuft die Miete weiter, und die Wohnung darf nicht einfach eigenmächtig geräumt werden, solange unklar ist, wer erbt. Wie sich Entrümpelung und Haushaltsauflösung voneinander unterscheiden, zeigt sich meist erst, wenn die Erbenfrage geklärt ist.
Wie lange haben Erben Zeit für die Entscheidung?
Erben können eine Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, geregelt in § 1944 BGB. Die Frist beginnt, sobald der Erbe vom Erbfall und seinem Berufungsgrund erfährt, nicht erst mit der Beisetzung.
Lebte die verstorbene Person zuletzt im Ausland oder hält sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Wer die Erbschaft nicht ausschlägt, gilt nach Fristablauf automatisch als Erbe, mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich der Kündigungsfrage beim Mietvertrag.
Für viele Behördengänge und gegenüber Banken oder dem Vermieter brauchen Erben zusätzlich einen Erbschein vom Nachlassgericht. Diesen frühzeitig zu beantragen, erspart später unnötige Wartezeit, besonders wenn mehrere Erben beteiligt sind.
Wann ist die Wohnung freigegeben, wann braucht es Tatortreinigung?
Die Wohnung gilt als freigegeben, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft keine weiteren Ermittlungen mehr benötigen. Bei einem natürlichen Tod ist das häufig schon nach wenigen Stunden der Fall, bei ungeklärter Todesart kann es deutlich länger dauern.
Sind bereits Blut oder Körperflüssigkeiten in Bodenbeläge, Teppich oder Wände eingedrungen, reicht normales Putzen nicht mehr aus. Wie eine fachgerechte Tatortreinigung im Detail abläuft und was sie kostet, erklärt unser Ratgeber Tatortreinigung: Ablauf, Kosten und Kostenübernahme. Lag kein biologischer Schadensfall vor, reicht meist eine gründliche Endreinigung aus, bevor die Wohnung an Erben oder einen neuen Mieter übergeht.
Für die spätere Abrechnung mit Versicherung oder Erbengemeinschaft lohnt sich von Anfang an eine fotografische Dokumentation des Zustands. Ein Fachbetrieb liefert diese Dokumentation ohnehin mit, zusammen mit einem Nachweis über die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
Praktische Aufgaben in den ersten Tagen
Nach den ersten Stunden rücken organisatorische Aufgaben in den Vordergrund: Sterbeurkunde beantragen, laufende Verträge sichten und Versicherungen informieren. Keine dieser Aufgaben muss am ersten Tag erledigt werden.
- Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeorts beantragen
- Renten- und Sozialversicherungsträger informieren
- Hausrat- und Wohngebäudeversicherung über den Schadensfall unterrichten, falls einschlägig
- Laufende Verträge wie Strom, Telefon oder Abonnements sichten
- Digitale Konten und Abonnements notieren, auch wenn sie erst später gekündigt werden
- Bei unklarer Erbenlage frühzeitig das Nachlassgericht einbeziehen
Eine vollständige Haushaltsauflösung oder Entrümpelung steht meist erst an, sobald die Erbenfrage geklärt und die Wohnung freigegeben ist. Dafür bleibt in der Regel ausreichend Zeit innerhalb der ohnehin laufenden Kündigungsfristen.
Wer parallel noch die eigentliche Entrümpelung der Wohnung plant, sollte das frühestens nach der Kündigungsbestätigung des Vermieters angehen. Vorher fehlt oft die rechtliche Klarheit, wer überhaupt entscheiden darf.
Wer unterstützt Angehörige in dieser Situation?
Der Bestatter ist meist die zentrale Ansprechperson für alles, was Fristen und Formalitäten angeht, von der Sterbeurkunde bis zur Terminabstimmung mit Standesamt und Friedhof. Viele Bestatter helfen auch bei der ersten Orientierung zu Versicherung und Nachlass.
Notfallseelsorge oder das örtliche Pfarramt stehen Angehörigen in den ersten Stunden oft zusätzlich bei, unabhängig von der Konfession. Wer auch Tage später noch Gesprächsbedarf hat, erreicht die Telefonseelsorge rund um die Uhr kostenfrei unter 0800 111 0 111.
Wird eine fachgerechte Reinigung der Wohnung nötig, begleitet die Hiob GmbH diesen Schritt diskret und stimmt den Ablauf vorab mit Vermieter, Erben oder Versicherung ab, damit Angehörige sich nicht um diesen Teil kümmern müssen.
Häufige Fragen zu Todesfall und Wohnung
Muss ich sofort die Polizei rufen, wenn ich eine tote Person in der Wohnung finde?▾
Rufen Sie zuerst 112, falls eine Rettung noch denkbar erscheint, sonst 110. Scheint der Tod bereits sicher und die Ursache unklar, verständigt spätestens der untersuchende Arzt die Polizei nach § 4 BestV. Sie selbst müssen diese Einschätzung nicht treffen, im Zweifel zählt der Notruf.
Darf ich den Raum vor der Leichenschau schon aufräumen oder reinigen?▾
Nein. Verändern Sie nichts, bis Rettungsdienst, Polizei oder Hausarzt eingetroffen sind. Jede Veränderung am Fundort kann die Klärung der Todesursache erschweren, besonders wenn ein nicht natürlicher Tod nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
Wie lange darf eine Bestattung in Bayern nach dem Tod hinausgezogen werden?▾
Spätestens acht Werktage nach Feststellung des Todes muss die Bestattung oder Einäscherung erfolgt sein, geregelt in § 19 BestV. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen dabei nicht mit. Frühestens ist eine Bestattung nach 48 Stunden zulässig (§ 18 BestV).
Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn der Mieter verstirbt?▾
Laut § 564 BGB geht das Mietverhältnis automatisch auf die Erben über, sofern keine im Haushalt lebende Person nach § 563 BGB eintritt. Erben und Vermieter dürfen dann innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit dreimonatiger Frist kündigen.
Wer zahlt die Tatortreinigung, wenn gerade niemand erreichbar ist?▾
Zunächst beauftragt meist, wer Zugang zur Wohnung hat: Vermieter, Hausverwaltung oder ein erreichbarer Angehöriger. Die endgültigen Kosten tragen später die Erben oder, bei versichertem Schaden, teils die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Details dazu erklärt unser Ratgeber zur Tatortreinigung.
Kann die Wohnung schon geräumt werden, während die Staatsanwaltschaft noch ermittelt?▾
Nein. Der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung wird erst ausgehändigt, wenn die Staatsanwaltschaft die Bestattung schriftlich genehmigt hat (§ 4 BestV). Vor dieser Freigabe sollte auch an der Wohnung selbst nichts verändert werden.
An wen wende ich mich, wenn keine Angehörigen bekannt sind?▾
In diesem Fall bestellt das zuständige Nachlassgericht in der Regel einen Nachlasspfleger, der die Wohnung sichert und die Erbenermittlung übernimmt. Vermieter und Bestatter wenden sich dafür an das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Braucht es bei jedem Todesfall eine professionelle Tatortreinigung?▾
Nein. Bei einem natürlichen Tod, der zeitnah entdeckt wurde, reicht häufig eine normale Endreinigung aus. Erst wenn Körperflüssigkeiten in Boden, Teppich oder Wände eingedrungen sind oder eine längere Liegezeit vorlag, wird eine fachgerechte Tatortreinigung notwendig.
Wohnung nach einem Todesfall reinigen lassen?
Diskret, zertifiziert und auch kurzfristig erreichbar. Wir koordinieren die Reinigung mit Vermieter, Erben und Versicherung.
